20 Jahre Garantie auf Montage und Material
-
langfristige
Absicherung -
keine
Reparaturkosten -
sehr hoher Wiederverkaufswert
-
hoher Qualitätsstandard bei Montage
Vertrauen durch Erfahrung
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Montagepoint in Ihrer Nähe auszuwählen und einen Montagetermin anzufragen.
- Anhängerkupplung für jedes Auto
- 30 Jahre Erfahrung
- 50 Montagepoints in Deutschland
Garantiebedingungen
20 Jahre Garantie auf Montage und Material
1. Garantie und Zeitraum
Die Garantieleistung erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Treten während des Garantiezeitraums Montagefehler oder Fehler bei dem zur Montage verwendeten Material auf, gewähren wir unseren Kunden die kostenfreie Neumontage an unserem Geschäftssitz oder einem der von uns betriebenen Montagepoints nach entsprechender Vereinbarung.
Voraussetzung für die Erbringung einer Garantieleistung ist die jährliche Kugelkopfwartung, die - ebenfalls nach entsprechender Vereinbarung - an unserem Geschäftssitz bzw. einem der von uns betriebenen Montagepoints zu erfolgen hat. Der Kunde vereinbart hierzu mindestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Jahresfrist einen Überprüfungs- und Wartungstermin und stellt sein Fahrzeug dann im vereinbarten Montagepoint zur Wartung vor. Diese Prozedur muss dann jährlich jeweils innerhalb der laufenden weiteren Jahresfrist wiederholt werden, um den Garantieanspruch aufrecht zu erhalten.
Für die Kugelkopfwartung und den damit verbundenen Wartungsservice ist vom Kunden zum jährlichen Wartungstermin jeweils vorab eine Gebühr von 49 € zu zahlen.
Für die im Rahmen der Garantie ersatzweise durchgeführten Leistungen beginnt der Garantiezeitraum von 20 Jahren nicht von neuem zu laufen; die maximale Garantiezeit endet in jedem Fall 20 Jahre nach dem ursprünglichen Datum des Vertragsschlusses bzw. der vollständigen Ausführung der vereinbarten Montageleistungen.
2. Ausschluss von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden/Fehlern durch
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normalen Verschleiß
3. Geltendmachung und Abwicklung des Garantieanspruchs
Um den Garantieanspruch geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:
Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH
Am Eichberg Flauer 1
07338 Leutenberg
Deutschland
shop@rameder.de
Für die Beantragung einer Garantieleistung muss uns ein datierter Kauf- oder Rechnungsbeleg sowie eine Beschreibung des Fehlers übermittelt werden.
Zudem ist auf unser Verlangen hin der Montage- oder Materialfehler durch die Übermittlung aussagekräftige Fotos und/oder Videos zu dokumentieren.
4. Hinweis auf gesetzlichen Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.






