1. Was sich nicht selbst bewegen kann, darf geschleppt werden
Generell dürfen alle Automobile und auch Omnibusse oder LKW abgeschleppt werden, wenn sie sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen können. Für Motorräder – auch mit Beiwagen – gilt das nicht. Diese gehören auf einen Anhänger.
2. Sichern ist lebenswichtig
Bei einer Panne muss zuerst der Ort abgesichert werden. Dazu werden Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnwesten angezogen und das Warndreieck richtig aufgestellt. Auf Autobahnen macht man dies in einer Entfernung von 200 bis 400 Metern, auf der Landstraße in bis zu 100 Metern und innerorts bis zu 50 Metern Abstand.
3. Abschleppstange und Abschleppseil
Danach wird die Abschleppstange oder das Abschleppseil angebracht. Beide dürfen nur an den dafür vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Haken oder Ösen befestigt werden. Bei vielen aktuellen PKWs versteckt sich die Öse unter einer Abdeckung, die abgeschraubt werden muss. Die Abschleppstange ist auf jeden Fall besser und sicherer, denn die starre Verbindung senkt das Risiko eines Auffahrunfalls bei abruptem Bremsen des Zugfahrzeugs. Abschleppseile sind nur bis zu einem Zuggewicht von 4 Tonnen zugelassen – und das auch, wenn das Seil mehr „vertragen“ könnte. Beim Seil gilt ein Maximalabstand zwischen Zugfahrzeug und defektem Auto von 5 Metern.
4. Das abgeschleppte Auto
Beim Fahrzeug, das geschleppt werden muss, gehört der Gang rausgenommen und das Warnblinklicht eingeschaltet. Der Zündschlüssel muss stecken und auf „Zündung“ oder „Entriegelung“ gedreht werden, so dass die Lenkung funktioniert und das Lenkradschloss nicht einrasten kann. Auch beim Zugfahrzeug muss das Warnblinklicht blinken, das Gespann darf mit maximal 50 km/h unterwegs sein.
5. Schleppen vom Profi
Bei einem schweren Unfall mit beträchtlichen Schäden muss ein Abschleppservice (ggf. ADAC) die Arbeit übernehmen. Schließlich kann zum Beispiel die Lenkung versagen. Bei folgenden Schäden muss ein Abschleppdienst beauftragt werden: Wenn Gefahr besteht, dass durch den Transport abfallende Fahrzeugteile den Verkehr gefährden können – oder, wenn Lenkung, Bremsen, Reifen/Felgen oder die Warnblinkanlage defekt sind.
6. Schleppen auf der Fernstraße
Man darf ein anderes Auto auf der Autobahn abschleppen, aber nur bis zur nächsten Ausfahrt. Generell gilt, dass die nächstgelegene Werkstatt angesteuert werden soll.
7. Führerschein beim Abschleppen
Wer das Zugfahrzeug steuert, muss natürlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Wer im abgeschleppten Wagen sitzt, braucht indes keinen Führerschein.
Fazit:
Abschleppen ist kein Hexenwerk, aber man muss geübt vorgehen und Risiken vermeiden. Daher empfiehlt es sich, ein Zeichen zu vereinbaren, dass der „Gezogene“ setzt, wenn etwas nicht stimmt – also zum Beispiel das Seil gerissen ist. Zweimal Lichthupe in kurzem Abstand ist ein gängiges und brauchbares Code-Signal.
Danke für den Artikel und den witzigen Vergleich gleich am Anfang 🙂
Herzlichen Dank, lieber Klaus H.,
wir wollen in unserem Magazin informieren und unterhalten. Ein witziger Vergleich am Anfang, der ist dann schon richtig.
liebe Grüße