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Anhänger Kauf – worauf muss man achten?

Datum: 15. April 201912. Februar 2026
Lesezeit: 3 min

1) Anhänger neu kaufen oder mieten – die Verwendungshäufigkeit ist entscheidend

Die wichtigste Entscheidung vor dem Erwerb eines Anhängers ist die Frage: muss ich einen Anhänger kaufen oder reicht auch die Miete? Je nachdem wie oft man den Autoanhänger im Einsatz hat, kann eine falsche Entscheidung unnötige Kosten nach sich ziehen.

Ist der Anhänger selten im Einsatz und steht die meiste Zeit über in der Garage, dann empfiehlt sich eine Anhängermiete. Diese bietet sich vor allem bei einem Umzug oder Kurzurlaub an.

Je häufiger der Anhänger im Einsatz, desto mehr rentiert sich der Kauf. Für regelmäßige Anhängerfahrten kann sich ein Neukauf lohnen.

Tipp: Ob kaufen oder mieten – in jedem Fall benötigt die Zugmaschine eine Anhängerkupplung, um den Anhänger ziehen zu können.

2) TÜV Plakette beachten

Der Kauf eines gebrauchten Anhängers lohnt sich vor allem für Sparwillige die oft mit Hänger unterwegs sind. Vor Kaufabschluss sollte man sich auf jeden Fall die TÜV Plakette anschauen und überprüfen, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig wird. Steht diese kurz bevor, so kann man mit etwas Verhandlungsgeschick den Preis nach unten drücken.

Zusätzlich sollte der gebrauchte Anhänger auf etwaige Mängel geprüft werden. Größere Schäden bieten auch hier Potential zur Preisreduzierung. Weitere Tipps zum Kauf eines gebrauchten Anhängers findet man hier. Lesen Sie auch in unserem Ratgeber die besten Tipps zum Kauf eines gebrauchten Wohnwagens.

3) Darf ich den Anhänger überhaupt ziehen – die Führerscheinklasse B und BE

Bevor man den Kaufvertrag unterzeichnet, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass für bestimmte Anhängertypen eine zusätzliche BE-Führerscheinklasse erforderlich ist. Die Berechtigung zum Ziehen eines Anhängers definiert sich konkret über die zulässige Gesamtmasse.

Mit der Führerscheinklasse B darf man einen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen. Liegt die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugmaschine plus Anhänger) bei maximal 3.500 kg, dann dürfen auch Anhänger gezogen werden, deren zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegen.

4) Die Führerscheinklasse BE – der Anhängerführerschein

Ist man im Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE, so kann man mehr Gewicht transportieren, als mit der Klasse B. Mit dem Anhängerführerschein ist man berechtigt, Anhänger mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg, zu ziehen.

Info: Der ADAC hat hier Informationen rund um alle Führerscheinklassen bereitgestellt.

5) KFZ-Steuer für den Anhänger nicht vergessen

Bei Transportfahrten mit Anhänger wird in der Regel eine KFZ-Steuer für den Anhänger fällig. Diese Abgaben fließen hauptsächlich in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur – aber wird für jeden Anhänger dieselbe Steuerabgabe fällig? Kurz Antwort: nein!

Die Höhe der PKW-Steuer für den Anhänger bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Pro angefangene 200 kg Gewicht muss man mit 7,46 Euro rechnen. Der Maximalbetrag liegt bei 373,24 pro Jahr.

Tipp: Mit Hilfe dieses Tools lässt sich die Anhänger-Steuer individuell berechnen.

Manch einer empfindet die PKW-Steuer für den Anhänger als Abzocke – ein Perspektivwechsel ist hier angebracht. Mit der Steuer bezahlt man schließlich die Verkehrsinfrastruktur, die man selbst in Anspruch nimmt.

In einigen Fällen kann man sogar einen Steuerbefreiungsantrag stellen. Dies betrifft u.a. auf folgende Gegebenheiten zu:

  • Spezialfahrzeuge (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, …)
  • Land- und Forstwirtschaftsmaschinen
  • Schwerbehinderte

Detaillierte Informationen rund um das Thema KFZ-Steuerbefreiung erhält man hier.

6) Pferdeanhänger Vorschriften – Privatpersonen benötigen keinen Befähigungsnachweis

Seit 2008 gilt die „Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV). Pferdehalter, die Ihr/e Pferd/e über 65 km zum Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit einem Pferdeanhänger (Trailer) transportieren wollen, benötigen einen Befähigungsnachweis.

Privatpersonen benötigen keinen Nachweis. Wird das Tier lediglich „als Hobby genutzt“ oder muss das Tier in eine Tierklinik gefahren werden, so ist man davon befreit.

Fazit

Der Anhänger Kauf ist nicht immer erstrebenswert, für gelegentliche Einsätze ist die Miete lohnenswerter. In jedem Fall sollte man sich hinsichtlich der Berechtigung und der Führerscheinklasse absichern. Sofern man sich für einen Kauf entscheidet, muss man die KFZ-Steuer für den Anhänger in die Preiskalkulation miteinbeziehen. In Sonderfällen kann man sich allerdings von dieser Steuer befreien lassen.

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