Unfall mit abnehmbarer Anhängerkupplung – gibt es Regelungen?
Diese Frage stellen sich viele Autofahrer, die eine abnehmbare Anhängerkupplung besitzen: Muss diese AHK abmontiert sein, wenn sie nicht benutzt wird? Der Gesetzgeber hat bislang noch keine klare Regelung gefunden, aber laut AvD arbeitet man in Berlin an einer Verordnung. Die Grundlage ist dann §30c (1) STVZO: „Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“ Die AHK steht nun mal hervor – und da sie abnehmbar ist, wäre also eine Gefährdung vermeidbar. Das künftige Gesetz wird daher vermutlich vorsehen, dass die AHK abmontiert sein sollte. Ohnehin sollte man die Anhängerkupplung entfernen, wenn man schon ein abnehmbares Modell gekauft hat. Bequemlichkeit schadet tatsächlich, denn die Folgen sind im Falle eines Unfalls beträchtlich – zumindest für das Auto, das aufgefahren ist. Das liegt an der „herausragenden“ Bauweise des Kugelkopfes. Bleibt die Frage, wie es mit einer Mitschuld aussieht. Die Allianz beantwortet das so: Normalerweise wird nicht automatisch von einer Mitschuld ausgegangen. Wenn der Auffahrende aber belegen kann, dass der Unfall ohne AHK nicht passiert wäre, könnte es tatsächlich zu einer Mitschuld kommen. Weitere Informationen zum Thema Auffahrunfälle finden Sie auch im umfangreichen Bericht unter bussgeldkataloge.de.
Typische Schäden, die der Kugelkopf verursacht
Durch die vorstehende Kugel mit ihrer geringen Aufprallfläche erhöht sich die Kraft, die auf das andere Fahrzeug punktuell auftrifft. Je nach dem, wie Winkel und Aufprallort sind, kommt es auch bei niedrigem Tempo zu erheblichen Schäden: Eingedrückte Kotflügel, defekte Kühler nebst Grill & verzogene Rahmen sind typische Folgen. Weil bei einem Aufprall von zwei PKWs die Stoßstangen aufeinandertreffen und auch etliches von der Kraft nehmen, sind die Folgen im niedrigen Geschwindigkeitsbereich deutlich geringer, als wenn eine Anhängerkupplung im Spiel ist. Häufig werden den Versicherungen außerdem Fälle gemeldet, bei denen die Kupplung beim Ein- oder Ausparken Schäden verursacht. Hier kommen dann Gutachter zum Einsatz, die ausmessen, ob wirklich die AHK „Schuld“ ist. Und tatsächlich wird die Kupplung häufig beim Bemessen des zum Rangieren benötigten Platzes vergessen – man sieht sie ja auch nicht.
Schäden an der Anhängerkupplung
Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, ob die Anhängerkupplung Schaden gelitten hat. Muss man sie gleich ersetzen? Zumindest im Falle von Mietwagen hat das Amtsgericht Lübeck entschieden, dass die Anhängerkupplung auf jeden Fall ausgetauscht werden muss. Abgesehen davon, dass der Anhängerkupplung-Träger häufig schlimmere Schäden am eigenen Fahrzeug verhindert, empfehlen Sachverständige den Austausch der Kupplung – speziell, wenn der Aufprall bei höherer Geschwindigkeit geschah. Es besteht nämlich der Verdacht, dass die Anhängerkupplung durch Überbelastung beschädigt wurde. Haarrisse und was man sehen kann, sind zum Beispiel Oberflächenbeschädigung, Kerben oder – mit professioneller Hilfe – Versetzungen im Befestigungsbereich. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen kann es auch zu einem übergroßen Spiel der Kugelstange kommen. Auch die Elektrik sollte überprüft werden, weil auch Kabel und Steckdose Schaden genommen haben könnten.
Lohnt sich eine Überprüfung?
Eine Materialprüfung beinhaltet eine exakte Vermessung. Technisch möglich wäre dieses Verfahren zwar, aber es stünde jedoch in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten. Eine Verwendung von Ersatzteilen empfiehlt sich auch nicht, ohne zu wissen, ob und welche Schäden entstanden sind. Natürlich kann ein intakter Elektrosatz im Auto verbleiben, die übrigen Teile sollte man ersetzen. Denn sicher ist nun mal sicher.
Bildnachweise
- Warner Brothers
Beim Stau bin ich so dicht auf dem Auto aufgefahren,dass ich auf seine Anhängerkupplung gerutscht bin, und uns erst mit Gewalt (ADAC) getrennt werden konnte .
Ein kleiner Schaden (kein Blechschaden) konnte man an meinem Auto erkennen. Beim vordersten Auto war nur ein alter Unfall an der Stoßstange vorhanden
Hallo Herr Prawitt,
dann ist ja noch mal (fast) alles gut gegangen.
Herzliche Grüße
Es wird wiedermal diskutiert, ob unsinnige Versicherungsforderungen durchgesetzt werden können. Natürlich haben Versicherungen ein Interesse daran, sich von Leistungen zubefreien oder besser gesagt, sich davor drücken zu können.
Ich habe an meinem Fahrzeug eine abnehmbare Anhängerkupplung, die ich bei längerem Nichtgebrauch auch im Fahrzeug verstaue. Sieht einfach schöner aus. Allerdings habe ich Tage, andenen ich mehrmals verschiedene Anhänger rangiere. Dazwischen liegt auch schon mal eine „Leerfahrt“ ohne Anhänger. Das sind oft Fahrten von drei oder vier Kilometer, um den nächsten Anhänger abzuholen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ich hier jedesmal meine Kupplung abnehmen muss.
Der Wahnsinn lässt grüßen.
Hallo Herr Kerper,
vielen Dank für Ihre Nachricht – wir stimmen Ihnen aus vollem Herzen zu.
Herzliche Grüße
Also meine Lieben Leute die ihr euch so die Köpfe einschlagt mit Worten wie gesagt die AHK egal ob fest oder abnehmbar sind teile des Fahrzeugs, natürlich müssen alle Verkehrsteilnehmer vorrausschend fahren, egal ob auf der Straße oder auf dem Parkplatz Allerdings ist es meistens so das die meisten ohne Hirn fahren.
Wer hinten drauf fährt ist in der Regel schuld es sei denn der vordermann bremst ohne ersichtlichen grund das muss dann mit dem Anwalt geklärt werden.
Wer Ausparkt muss so oder so umsichtig sein eine kleine Hilfe ist die Rückfahrkamera da sieht man schon mehr oder aber die Sensoren die verbaut sind das sind beides sehr gute Hilfen.
Von daher ist es in meinen Augen völlig pille palle sich hier so drüber die ahk aufzuregen.
Fakt ist das der Auffahrende in der beweispflicht ist wenn knallt.
Wozu aufregen die ahk wird so oder bald nicht mehr zu sehen sein wenn alle Autos elektrisch fahren da braucht man die Kraft des Akkus für das Auto selber
Lieber Markus Sperzel,
danke für Ihre Mail – und die vielen richtigen Dinge zur AHK. Aber klarstellen müssen wir zwei Dinge: Erstens regen wir uns nicht auf, zumindest nicht darüber. Und zweiten wird sich die Akku-Technik immer weiter entwickeln. Das war bislang noch mit jeder Technik so. Deshalb wird es natürlich auch Haken für Elektroautos geben. Wir haben tatsächlich schon für etliche dieser Autos welche im Angebot. Ansonsten gilt natürlich, was Sie schreiben: Immer schön vorausschauend fahren. Das sollte man sowieso tun. Herzliche Grüße.
Ich verstehe nicht warum man so dicht auffährt,ob ein PKW vor mir steht mit oder ohne Anhängerkupplung,der Sicherheitsabstand kann doch nicht an diesen 30cm abhängen!Fahre seit 1962 ohne Schaden,Einfach nur vorrausschend fahren,es ist so einfach.Gruss Pit.
Hallo Herr Hofmann,
da ist tatsächlich was dran – wir verstehen das auch nicht.
Herzliche Grüße
Hallo, wie sieht’s bei diesem Thema mit der „Gleichberechtigung“ aus? Warum wird wegen der Abnehmbaren so ein Geschiss gemacht und die Feste bei gleicher Gefährdungslage nicht erwähnt?
Hallo Wolfgang D., wir erzählen hier nur, was sich aktuell tut. Tatsächlich ist die Gefährdungslage wohl doch bei einer abnehmbaren AHK etwas niedriger, weil man sie eben nicht ständig mitführt. Ansonsten bieten wir alle Arten von AHKs an und verkaufen/montieren die dem Wunsch des Kunden entsprechend. Herzliche Grüße
Es kann doch nicht sein, dass PKW – Besitzer bestraft werden, dass sie vergessen haben ihre Anhängekupplung abzunehmen und dadurch ein höherer Schaden entstanden ist.
Hierdurch wird er doppelt bestraft, weil die abnehmbare Kupplung ja teurer ist.
Sollte ein Gesetz vorgeben, dass ein Unfall höheren Schaden hat, weil die Kupplung nicht abgenommen wurde, dann wird kaum noch eine abnehmbare gekauft und die Schäden insgesamt sind dann deutlich höher.
Lieber Josef Vorderwülbecke,
bis jetzt wurde in dieser Hinsicht noch nichts beschlossen. Wir sehen das ähnlich, wie sie – und wir informieren, sobald sich etwas tut. Herzliche Grüße
Zitat von Stefan:
„Ohne die Kupplung hätten wir beide maximal ne Delle, da höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde…“
Optisch vieleicht, aber erfahrungsgemäß brechen einige von den Plastikhalterungen ab. Auch wenn es nur eine Halterung sein sollte, wird ein neuer Stoßfänger samt Lackierung fällig.
Hallo Tom,
Sie haben Recht, auch vermeintlich keine Rempler verursachen mittlerweile große Schäden. Was unter anderem auch an der sicherheitsrelevanten Verformung der Karosserieteile liegt.Da kommt bei einem Minischaden einiges an Kosten zusammen. Trotzdem: Man kann natürlich auch mit dem Kugelkopf (spezifische) Schäden an anderen Fahrzeugen anrichten – oder diese verhindern. Man ist, wie immer im Verkehr, gezwungen, vorausschauend zu fahren und sich beim Ein- und Ausparken zu konzentrieren. Das gilt natürlich auch dann, wenn man eine abnehmbare Anhängerkupplung besitzt und den Haken sicher verstaut hat.
Herzliche Grüße
Manfred Prescher
Hallo
Bei mir hat sich die abnehmbare Kupplung aus der Arretierung gelöst und der Hänger sich überschlagen.
Der Kupplungskopf war noch im Kupplungsmaul vom Hänger.
Versicherungstechnisch stellt sich hier die Frage, muss hier nicht die Haftpflicht vom PKW aufkommen.
Es sind ja zwei versch. Fahrzeuge u. der Schadensverursacher war die Hängerkupplung, die fest am PKW Installiert ist.
Der PKW ist über meine frau u. der Hänger über mich Versichert.
Der Hänger hat aber keine Vollkasko.
Wie verhält sich das mit der Schadensregulierung am Hänger?
Hallo Klaus Häckel, bedauerlicherweise können wir ihnen zu dieser Frage keine fundierte Auskunft geben. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsexperten wenden, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Wenn das für abnehmbare Anhängerkupplungen gesetzlich vorgeschrieben wird, wird das dazu führen, dass viel mehr feste AHK`n verbaut werden, denn dann hat man kein Problem mit größeren Nachfahrerschäden! Ich würde mir jedenfalls sofort eine feststehende AHK einbauen lassen, dann wäre ich das Problem los. Typisch deutscher (in NL niemals vorstellbar!) Versicherungenkäse. Was ist, wenn man ein rotes Fähnchen wegen Überlänge dran hängt? U.s.w. u.s.f…
Ich möchte mal die beiden Befürworter des Nichtabnehmens erleben, wenn ihnen ein Auto mit Anhängerkupplung rückwärts direkt hinten rein fährt.. Hatte ich heute, bei mir ist die Stoßstange komplett hinüber, der Unfallverursacher hatte nichts.
Da dies beim Ausparken passierte werden die Versicherungen sich auf 50/50 einigen, also bleibe ich auf meiner defekten Stoßstange sitzen, während der Verursacher fröhlich ohne Schaden weiterfahren kann. Ohne die Kupplung hätten wir beide maximal ne Delle, da höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde…
Also: Ab mit den nicht genutzten Kugelköpfen!
Hallo Stefan, danke für Ihren Post. Wir geben Ihnen recht: Abnehmbare Kugelköpfe sind die ideale Lösung – und bei uns auch für die meisten Fahrzeuge lieferbar.
Eine AHK gehört zu einem Auto, egal ob abnehmbar oder nicht.
Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage die AHK bei Nichtbenutzung abzunehmen.
Das ist leider mal wieder ein Märchen der Versicherungswirtschaft….
Hallo Siggi, wir geben Ihnen inhaltlich natürlich recht. Dass sich Versicherungen diesbezüglich unterschiedlich verhalten, ist Fakt. In unserem Text steht auch, dass es derzeit keiner gesetzliche Regelung gibt. Es ist aber auch Fakt, dass der Gesetzgeber an einer Novelle arbeitet, ist ebenfalls klar – auch da könnte die Versicherungswirtschaft eine Rolle spielen. Wir halten alle unsere User natürlich darüber auf dem Laufenden.
Der Artikel ist soweit sicherlich richtig. Die Behauptung, dass eine AHK grundsätzlich im unbenutzten Zustand abzunehmen ist, wird gerne von Versicherungen vorgetragen. Dieses ist meines Wissens momentan rechtlich so pauschal nicht zu halten. Aktuell ist nach meinem Wissen und Dafürhalten der einzig wirklich zwingende Grund den Kopf einer abnehmbaren AHK abzunehmen der, dass bei bestimmten Modellen bzw. AHK’s das Kennzeichen teilweise durch den Kupplungskopf verdeckt wird. Bei diesen AHK´s steht es dann aber auch in der Bedienungsanleitung und ist somit zwingend vorgeschrieben.
Hallo Herr Orlikowski,
danke für die Nachricht – im Artikel steht ja, dass es derzeit keinen Grund bzw. keine Regelung gibt, die eine Abnahme der AHK vorschreibt. Die Ausnahme haben Sie ja auch geschildert – wenn das Nummernschild vom Kugelkopf verdeckt wird. Aber es sieht so aus, dass es tatsächlich zu einer gesetzlichen Regelung kommen könnte. Darüber würden wir unmittelbar im Anschluss an die Novelle auch informieren. Persönlich rate ich dazu, die abnehmbare AHK auch nach der „Benutzung“ abzunehmen, denn das verhindert im Zweifelsfall auch dann Schäden, für die man nicht verantwortlich ist, weil etwa das Auto parkt. Herzliche Grüße Manfred Prescher