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Vorschriften für die Fahrt mit dem Anhänger

Datum: 14. August 201911. August 2025
Lesezeit: 3 min

Regeln: Welcher Führerschein muss es sein

Regeln über Regeln: Welcher Führerschein benötigt wird, hängt tatsächlich von der Gesamtmasse des Gespanns ab. Bleibt diese unter einem Gewicht von 3.500 Kilogramm, reicht der „normale“ Führerschein der Klasse B. Wer mit einem Gespann unterwegs ist, das zwischen 3.501 und 4250 Kilogramm Gesamtmasse aufweist, braucht mindestens den Führerschein der Klasse B96. Für schwere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 Kilogramm wird er Führerschein der Klasse BE benötigt. Den passenden „Haken“ zu PKW und Führerschein gibt es natürlich bei rameder.de.

Außerorts: Höchstgeschwindigkeit beachten – sonst wird’s teuer

Der Porsche und der „Lambo“ könnten schneller – im Gespann sind aber nur 80 km/h erlaubt.

Wer mit dem Gespann unterwegs ist, darf außerorts grundsätzlich höchstens 80 km/h schnell fahren, sonst kostet es Bußgeld und es gibt Punkte. Es ist aber möglich, bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Zulassung für Geschwindigkeiten bis 100 km/h zu erhalten – die Voraussetzungen dafür erkläre wir in einem separaten Beitrag. Für den normalen Anhängerbetrieb mit maximal 80 Km/h gelten harte Bestimmungen und Strafen. Hier einige Beispiele: Wer 10 km/h zu schnell ist, zahlt 15 Euro, bei einer Geschwindkeitsüberschreitung von 20 km/h werden 70 Euro fällig. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Ab einem Plus von 40 Km/h bekommt man zwei Punkte, ein Bußgeld von 160 Euro und ein Monat Fahrverbot aufgebrummt. Weil moderne Autos PS-stark und schnell sind, hat der Gesetzgeber auch an „Raser“ gedacht: Wer mit 140 km/h geblitzt wird, fährt nicht nur 60 Kilometer zu schnell – er  zahlt 600 Euro. Außerdem wird er mit zwei Punkten – und mit drei Monaten Fahrverbot bestraft. Das ist nicht nur für Berufsfahrer ein Grund, sich an die Regeln zu halten.

Wie sieht es innerhalb von Ortschaften aus?

Dort, wo man auf dichten Verkehr, auf Radfahrer, Fußgänger oder spielende Kinder trifft, sind die Regeln natürlich ebenfalls streng. Aber auch mit dem Gespann darf man innerorts mit 50 km/h – oder in den verkehrsberuhigten Zonen mit 30 km/h – unterwegs sein. Abgesehen davon, dass in einigen Bundesländern, etwa in Baden-Württemberg, in Kommunen feste Dauerblitzer stehen, sollte man sich im urbanen Umfeld auch an die Vorschriften halten. Denn sicher ist sicher. Und sonst wird es auch teuer: Ab einem Plus von 10 km/h werden von den Ordnungshütern 20 Euro verlangt. Ist man 20 km/h drüber, bekommt man einen Punkt und es werden 80 Euro fällig. Ab 30 km/h wird man nicht nur mit zwei Punkten und 140 Euro Bußgeld, sondern zudem mit einem Monat Fahrverbot belegt. Ist man 50 km/h drüber, ist der Schein zwei Monate weg, bei 60 km/h sind es – analog zur außerorts geltenden Regelung – drei Monate.

Überladen und Parken

Zehn Kilo Hund dürften sicher mit in den Anhänger, aber ob das Pferd das möchte?

Da Überladung des PKW-Anhängers zu massivem Sicherheitsverlust etwa beim Bremsen führen kann, wird es ebenfalls mit Punkten und Bußgeldern bestraft: Sind es „nur“ 5 % mehr, werden 10 Euro fällig, bei 10% sind es 30 Euro. Ab 20% wird das Übergewicht auch mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Ein Gewichtsplus von 30% kostet zum Beispiel ein Bußgeld von 235 Euro. Generell behält es sich der Gesetzgeber vor, nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter mit Punkten und Bußgeldern zu bestrafen. Man sollte sich also beim Verleihen des Gespanns auch versichern, dass der Kumpel fachgerecht und regelkonform mit PKW und Anhänger umgeht. Wenn der Anhänger dann entladen auf dem Parkplatz steht, kann er das auch ohne, dass er beim PKW am Haken hängen muss. Maximal zwei Wochen am Stück darf er auf einem als solchen ausgewiesenen Parkplatz stehen. Danach ist mit kostenpflichtigem Abschleppen und Bußgeld zur rechnen.

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