So ist es in Deutschland
Wir wissen ja, dass in Deutschland ungebremste Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm kein Abreißseil benötigen. Anhänger über 750 kg gelten als „gebremste Anhänger“ und müssen über ein Sicherungsseil verfügen. Meistens ist es möglich, das Seil durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung zu führen bzw. zu befestigen. Auch Abschleppösen am Fahrzeug stellen eine gute Möglichkeit dar – wenn sie in der Mitte des Hecks verbaut wurden.
Einigkeit beim Anhängergewicht
Also noch mal: Ungebremste Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 750 Kilogramm benötigen in Deutschland kein Sicherungsseil. Bei unseren Nachbarn in der Schweiz, in Holland oder Österreich ist das anders. In diesen Ländern wird eine „Losreißvorkehrung“ für alle Anhänger vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dieses Gesetz gilt in allen drei Ländern wirklich auch für Leichtanhänger ohne eigene Bremse. Aber was schert uns das? Viel! Denn die Regelungen gelten auch für ausländische Gespanne, die nur vorübergehend auf den Straßen dieser Länder unterwegs sind.
Sonderweg Österreich
Alle Anhänger benötigen eine Reißleine oder Sicherungskette, die im Fall der Fälle die Verbindung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug hält. Wie das Seil bzw. die Kette befestigt wird, ist zwischen Tirol und der Steiermark nicht geregelt. Es reicht in Österreich also aus, das Abreißseil über die Anhängerkupplung zu legen.
Sonderweg Holland
In den Niederlanden reicht es nicht aus, das Seil über die Anhängerkupplung zu legen. Im Land der Wohnwagenbesitzer wird eine sogenannte „Sicherungsvorkehrung“ oder „Losreißvorkehrung“ benötigt. Diese entspricht unserem Sicherungs- oder Abreißseil. Auch eine Sicherungskette ist gesetzeskonform. Allerdings müssen diese Sicherheitselemente mittels Öse oder Bügel befestigt werden. Das Seil muss also in eine Öse eingehängt sein oder in einer Schlaufe – der sogenannten „Holland-Öse“ – um den Kugelhals geführt werden.
Sonderweg Schweiz
In der Schweiz müssen Anhänger generell mit einer zusätzlichen Schutzverbindung, etwa einem Stahlseil oder eine Kette am Zugfahrzeug gesichert werden. Wie genau man Seil oder Kette zu befestigen hat, erklärt der eidgenössische Gesetzgeber nicht. Allerdings weist der Schweizer Automobilclub ACS darauf hin, dass sich zusätzlich angebrachte Ösen oder spezielle Öffnungen bewährt haben. Im Zweifelsfalle nicht ausreichend ist das Legen des Abreißseils über den Kugelhals.
Ideallösung vom Marktführer – für alle Länder
Die Sicherungsschelle von Rameder ist eine optimale, weil stabile Nachrüstmöglichkeit zur Sicherung des Abreißseils am Fahrzeug -speziell für starre Anhängerkupplungen: Denn diese verfügen oft nicht über eine Befestigungsöse für das Abreißseil. Die Schelle wird an der Kupplung befestigt und das Abreißseil dann durch die Löcher geführt. Und ehe wir es vergessen: Mit einem Preis von gerade mal 11,99 Euro ist die Sicherungsschelle für das Abreißseil auch noch extrem günstig zu haben.
Fazit
Je besser befestigt, desto sicherer. Das gilt auch für die Gesetze in Österreich, Holland und der Schweiz. Wenn sich dann der Anhänger wirklich mal vom Zugfahrzeug „losreißt“, wird die Anhängerbremse durch das Abreßseil ausgelöst. Leichte Anhänger werden noch „im Verbund“ gehalten. Daher ist es generell sinnvoll, alle Anhänger mit dem Abreißseil zusätzlich zu sichern. Übrigens: Seit 1991 ist hierzulande für neue Anhänger eine Rückfahrautomatik vorgeschrieben. Diese sorgt bei der Rückwärtsfahrt dafür, dass die Bremse des Anhängers nicht blockiert.
Bildnachweise
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