Menü
rameder. Magazin
  • Rameder
  • Kontakt
  • Kategorien
    • Ratgeber & Lifestyle
    • Rameder
    • Produkte
    • Besondere Fahrzeuge & Historisches
    • Sicherheit & Pflege
    • Songs, Bücher & TV
rameder. Magazin

Elektroautos und Anhängerkupplung – das passt zusammen

Datum: 3. Mai 202211. August 2025
Lesezeit: 5 min

Elektroautos: Modelle und vorsichtige Hersteller

Der Bedarf an Elektroautos steigt weltweit, speziell in den Kernmärkten wie China oder den USA werden die Stromer stark nachgefragt. Aber auch in Europa kommt der rein elektrische Antrieb langsam, aber sicher, auf Touren: 48.436 E-Autos waren es 2021 – nur im Dezember. Insgesamt 355.961 Elektro-Pkw wurden im Jahr 2021 erstmals zugelassen, die BEV erreichen damit einen Marktanteil von 13,6 Prozent. Die Steigerung gegenüber 2020 beträgt stolze 83,3 Prozent. Mit diesem Boom geht auch die Entwicklung stärkerer Batterien und besserer Ladeinfrastukturen einher. Das heißt: Gerade die großen Stromer von Audi, Tesla oder Jaguar schaffen eine Reichweite von mehr als 400 Kilometern – Tendenz steigend. Trotzdem tun sich die Hersteller schwer damit, den Anhängerbetrieb offiziell zuzulassen. Warum? Das Problem ist tatsächlich der Energieverbrauch und damit die rasch sinkende Reichweite bei Gespannfahrten. Es ist aber davon auszugehen, dass bald immer mehr E-Autos auch offiziell Gartenabfälle oder einen Wohnwagen ziehen dürfen. Denn ein Audi e-tron SUV leistet beispielsweise bis zu 408 PS, der Tesla 3 bringt es auf bis zu 490 PS. Renaults kompakter Zoe kommt immerhin auf starke 135 PS. Sind Anhängerkupplungen für den eigenen Stromer verfügbar? Bei Marktführer rameder.de kann man sich mit wenigen Mausklicks informieren. Denn es tut sich einiges, so gibt es in Kürze auch für das vollelektrische und bis zu 290 PS starke VW-SUV ID.5 mindestens einen passenden Haken. Da seine Reichweite bis zu 523 Kilometer betragen soll, macht die AHK bei diesem Modell wirklich Sinn.

Audi e-tron SUV
Tesla Model 3
Jaguar I-Pace

Können E-Autos überhaupt einen Anhänger ziehen?

Theoretisch können E-Autos auf jeden Fall Anhänger ziehen. Doch nicht jeder will einen riesigen Wohnwagen oder einen Bootsanhänger an den Haken nehmen, aber zum Beispiel einen einachsigen Anhänger für den Gartenabfall. Das sollte möglich sein, denn eine Anhängelast von 750 kg würde völlig ausreichen. Aber leider geben bislang nur wenige Hersteller ihre E-Modelle für den Anhängerbetrieb frei. Eine Anhängerkupplung macht aber auch bei E-Kleinwagen Sinn, denn für einen Fahrradträger reicht die Power immer – und es spricht auch nichts dagegen, die Bikes auf dem E-Smart EQ oder dem e-up! zu transportieren.

Audi e-tron Sportback
Nissan Leaf
Smart EQ fortwo

Warum sollen denn Elektroautos keine Anhänger ziehen?

Grundsätzlich sollen Autos für den Anhängerbetrieb genügend Drehmoment aufbringen und selbst ausreichend Gewicht mit sich herumschleppen. Dann kommen sie gut vom Fleck und werden beim Bremsen nicht angeschoben. Aus Drehmoment und Fahrzeuggewicht lässt sich die Anhängelast ableiten. Beide Kriterien werden von den E-Autos genauso erfüllt wie von Benzinern oder Diesel-Modellen. Die Hersteller verweisen aber oft auf den dann stark steigenden Energieverbrauch. Doch auch konventionell angetriebene Fahrzeuge brauchen mehr Kraftstoff, je schwerer der Anhänger ist. Was spricht denn nun gegen die E-Auto-Fahrt zum Baumarkt oder Wertstoffhof? Nichts, weil man den Gartenabfall normalerweise in der Nähe und nicht in einem weit entfernten Bundesland ablädt. Letztlich sollte es den Autobesitzern überlassen werden, ob sie eine AHK einsetzen wollen. Aber die Zeiten ändern sich und irgendwann, so ist zu vermuten, baut Tesla einen eigenen Wohnwagen. Immerhin sind mittlerweile einige Hersteller bereit, eine Anhängelast für ihre Fahrzeuge festzulegen. So werden die Tesla-Modelle S und 3 mit jeweils maximal 910 Kilogramm angegeben. Das entspricht zwar nicht dem tatsächlichen Leistungsvermögen der US-Stromer, aber es reicht doch für Gartenabfall und Baumarkt. Beim Jaguar I-PACE sind es gar nur 750 Kilo, aber das reicht immer noch dicke. Ein richtiges Zugpferd ist der Audi e-tron, denn er darf bis zu 1.800 Kilo an den Haken nehmen. Und selbstverständlich bietet rameder.de auch passende Anhängerkupplungen für diese Autos an.

Skoda Citigo e IV
Der Stromer braucht Energie
SEAT Mii Electric

Ach, die lieben Kleinen!

In der Stadt machen die Kleinen richtig Sinn: Wenig Energie- und Platzbedarf sparen Zeit, Geld und Ressourcen. Aber man kann mit den Mini-Autos auch mal am Wochenende raus ins Grüne. Den zum Bedarf und den Geldbeutel passenden Biketräger findet man bei rameder.de in der Themenwelt „Fahrradträger“ mit wenigen Klicks, die ideale Anhängerkupplung für den Stromer auch. So gibt es Haken für den kleinen E-Smart EQ, sein Brüderchen, den Renault Twingo ZE und auch für die peppigen Stromer-Geschwister aus dem Volkswagen-Konzern, also für VW e-up!, SEAT Mii Electric und Škoda Citigo e iV.

Mercedes-Benz eSprinter
Nissan e-NV200
Mercedes-Bent eVito

Und die Großen? AHKs für E-Transporter

Für immer mehr E-Autos der Mittel- und Oberklasse werden AHKs angeboten, weil sie sich im Alltag als kräftig genug erweisen. Aber auch für Fahrzeuge, die an sich schon kräftig aufladen können, gibt es passende Haken. Schließlich wird auch in Transportern der Platz für das Liefergut ab und an mal knapp. Da diese Fahrzeuge über kräftigere Batterien verfügen, sind sie durchaus in der Lage, mal etwas wegzuziehen: Bei rameder.de sind daher Haken für den Mercedes-Modelle eSprinter und eVito, aber auch für Nissans e-NV 200 verfügbar. Der japanische Van hat übrigens offiziell eine Anhängelast von 450 Kilo. Es tut sich also was bei den Stromern. Und weil dem so ist, werden wir im Magazin das Thema regelmäßig updaten.

VW e-up! Style
Audi e-tron Q4
Smarte Tankfüllung

Verwandte Beiträge

  • Elektroautos mit Anhängerkupplung – eine zukunftsfähige Einheit

    Elektroautos: Neue Modelle und vorsichtige Hersteller Der Bedarf an Elektroautos steigt weltweit, speziell in den…

  • Anhängerkupplung nachrüsten? So klappts – Teil 2 von 2

    Ist der Haken (Anhängerkupplung) einmal dran, glaubt man den schwierigsten Teil hinter sich. Aber jetzt…

  • Praktisch, unauffällig und bärenstark – die Anhängerkupplung

    Am Anfang war… – die Geschichte der Anhängerkupplung Natürlich geht die Entwicklung der Anhängerkupplung mit…

Bildnachweise

  • Volkswagen Presse
  • Audi Presse
  • Tesla Press
  • Jaguar Presse
  • Daimler Media
  • Nissan Presse
  • Andreas16057/Pixabay
  • SEAT Presse
  • Skoda Presse

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

AKTUELLE BEITRÄGE

  • Mecklenburgische Seenplatte: Sehenswürdigkeiten, Radtouren & Ausflugsziele

    Mecklenburgische Seenplatte: Sehenswürdigkeiten, Radtouren & Ausflugsziele

    Juni 8, 2026
  • Nordsee Strand-Urlaub: Die schönsten Strände und Orte am deutschen Festland

    Nordsee Strand-Urlaub: Die schönsten Strände und Orte am deutschen Festland

    Juni 4, 2026
  • Ausflugsziele in der Lüneburger Heide: Sehenswürdigkeiten & Natur

    Ausflugsziele in der Lüneburger Heide: Sehenswürdigkeiten & Natur

    Mai 28, 2026
  • Urlaub im Spreewald: Kahnfahrt, Paddeln & Radtour

    Urlaub im Spreewald: Kahnfahrt, Paddeln & Radtour

    Mai 6, 2026
  • Radwege am Bodensee: 4 besonders schöne Routen mit Tipps & Einkehr

    Radwege am Bodensee: 4 besonders schöne Routen mit Tipps & Einkehr

    April 30, 2026

Anschrift

Rameder Anhängerkupplung und Autoteile GmbH
Am Eichberg Flauer 1
07338 Leutenberg / OT Munschwitz
Deutschland

036734 35 487 phone
036734 35 315 fax

E-Mail: magazin@kupplung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Haftungsausschluss
  • Datenschutz
  • Cookies

Newsletter

Jetzt unseren kostenlosen, monatlichen Newsletter abonnieren und immer die aktuellsten News lesen und beim nächsten Einkauf 10,- € sparen!

©2026 rameder. Magazin | WordPress Theme by Superb WordPress Themes
Unsere Website nutzt Cookies, um bestimmte Bereiche/Funktionen bestmöglich für Sie darstellen zu können. Wenn Sie diese Website weiterhin besuchen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.