Die Klasse von 1987/88
Sie nennen sich Opel Omega B, Audi 90, Alfa Romeo 164, VW Corrado, Opel Vectra A, Jaguar XJS Cabriolet oder Honda CRX, sie hören auf Bezeichnungen wie Mercedes W126, VW T3 oder BMW E30 und E34 – und sie alle standen 1987 und 1988 in den Showrooms der Händler. Ein 1988er Ferrari F40 war schon anno dazumals ein Klassiker. Die Mehrzahl der übrig gebliebenen „1988er“ ist noch im Alltag unterwegs, einige von ihnen haben nun das Zeug zum Oldtimer und damit steht ihnen das H-Kennzeichen grundsätzlich zu. Da die Geburtstagskinder sich durchaus modern fahren lassen und auch in puncto Leistung mithalten können, eignen sie sich trotz des Alters für den täglichen Einsatz. Die Kehrseite dieser „alten Recken“: Viele von ihnen sind einfach im Verlauf der langen Jahre ziemlich heruntergeritten worden.
Das Zulassungsdatum
Entscheidend ist nicht die Zahl der Vorbesitzer, sie sorgt eher für einen schlechten Gesamtzustand des Fahrzeugs. Wichtig ist, das Datum der Erstzulassung. Wer zum Beispiel ein Auto fährt, dass im April 1988 zugelassen wurde, darf theoretisch jetzt ein H-Kennzeichen bekommen. Das Zulassungsdatum findet man in den Fahrzeugpapieren. Sinnvoll ist es auch, ein Datenblatt des Herstellers anzufordern. Denn die Originalität muss schließlich in allen Baugruppen und -teilen gegeben sein.
Was wurde verändert?
Der nachträglich tiefer gelegte und verspoilerte Golf II oder der BMW E30 mit riesiger Soundanlage im Kofferraum werden das H-Kennzeichen nicht bekommen. Anders sieht es mit zeitgenössischem Tuning aus: Was 1987/88 bei Oettinger, Brabus, Abt oder Irmscher verbaut wurde, ist ebenfalls „klassisch“. Das gleiche gilt etwas auch für Motortuning oder auch Felgen. Empfehlenswert ist es aber, wenn es zu den Umbauten noch Unterlagen gibt. Wer sein Fahrzeug direkt bei Irmscher, Brabus oder Abt bezog, fährt heute ohnehin einen raren Klassiker.
Die Sache mit dem Tuning
Da die 1980er Jahre die Hochzeit des Tunings waren, gab es praktisch für alle erfolgreichen Fahrzeuge Zubehör in Hülle und Fülle. Niemand, auch kein Sachverständiger, hat da heute noch den Überblick. Wer aber sein damals individualisiertes Auto mit dem H-Kennzeichen versehen will, sollte daher möglichst viele Unterlagen aus alter Zeit zusammensammeln: Zeitungsartikel, Bücher, Prospekte oder Ausdrucke aus Internetseiten, die sich mit dem Tuning dieses Modells und den Teilen beschäftigen, helfen bei der Einschätzung zugunsten des Besitzers. Abgesehen davon ist es ohnehin sinnvoll, solche Unterlagen zu bewahren – vom Unterhaltungswert der Sammlung mal ganz abgesehen.
Schäden und Mängel
Im Prinzip verhält sich mit der Vorbereitung auf das H-Kennzeichen so wie mit dem Check für die TÜV-Plakette: Alle Komponenten müssen einwandfrei und verkehrssicher funktionieren. Rost an relevanten Teilen, Unfallschäden oder fehlende Elemente sind auch hier nicht zulässig. Eine gewisse, altersbedingte Patina ist hingegen erlaubt. Aber genau diese Patina ist die Crux: Denn es liegt im Auge des Betrachters, bzw. des Prüfers, was er als Patina oder als „verbraucht“ und „verrottet“ ansieht. Die Uralt-Ente aus München, die die wachsende Zahl der Blessuren seit 1950 mit sich herumfährt, bekam das H-Kennzeichen trotz dieses Originalzustands und der vollen Funktionstüchtigkeit der Technik nicht.
Pflegen und hegen
Es ist wie beim Autoverkauf: Wer möglichst viel Geld erzielen will, zeigt das Fahrzeug in geputztem Zustand. Eine gründliche Außen- und Innenreinigung ist mehr als sinnvoll. Sie hilft dabei, den Prüfer davon zu überzeugen, dass man das Auto wirklich als Oldtimer ansieht. Der Sachverständige untersucht schließlich tatsächlich den allgemeinen Pflege- und Erhaltungszustand.
Fazit:
Auch, wenn viele Autos des Jahrgangs 1987/88 nicht wie Oldtimer aussehen, dürfen sie jetzt als solche bewegt werden. Die Hürden dazu sind nicht kompliziert. Ob sich das H-Kennzeichen für das jeweilige Fahrzeug aber lohnt, erfährt man bei seiner Versicherung.
Bildnachweise
- Die Prüfstelle
- VW Classic
- BMW Classic
- Opel Presse
- Honda Motorrcycles
- Ferrari Press Italia