Menü
rameder. Magazin
  • Rameder
  • Kontakt
  • Kategorien
    • Ratgeber & Lifestyle
    • Rameder
    • Produkte
    • Besondere Fahrzeuge & Historisches
    • Sicherheit & Pflege
    • Songs, Bücher & TV
rameder. Magazin
Autopanne

Richtig abschleppen

Datum: 15. August 201718. August 2025
Lesezeit: 3 min

1. Was sich nicht selbst bewegen kann, darf geschleppt werden

Generell dürfen alle Automobile und auch Omnibusse oder LKW abgeschleppt werden, wenn sie sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen können. Für Motorräder – auch mit Beiwagen – gilt das nicht. Diese gehören auf einen Anhänger.

2. Sichern ist lebenswichtig

Bei einer Panne muss zuerst der Ort abgesichert werden. Dazu werden Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnwesten angezogen und das Warndreieck richtig aufgestellt. Auf Autobahnen macht man dies in einer Entfernung von 200 bis 400 Metern, auf der Landstraße in bis zu 100 Metern und innerorts bis zu 50 Metern Abstand.

3. Abschleppstange und Abschleppseil

Danach wird die Abschleppstange oder das Abschleppseil angebracht. Beide dürfen nur an den dafür vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Haken oder Ösen befestigt werden. Bei vielen aktuellen PKWs versteckt sich die Öse unter einer Abdeckung, die abgeschraubt werden muss. Die Abschleppstange ist auf jeden Fall besser und sicherer, denn die starre Verbindung senkt das Risiko eines Auffahrunfalls bei abruptem Bremsen des Zugfahrzeugs. Abschleppseile sind nur bis zu einem Zuggewicht von 4 Tonnen zugelassen – und das auch, wenn das Seil mehr „vertragen“ könnte. Beim Seil gilt ein Maximalabstand zwischen Zugfahrzeug und defektem Auto von 5 Metern.

4. Das abgeschleppte Auto

Beim Fahrzeug, das geschleppt werden muss, gehört der Gang rausgenommen und das Warnblinklicht eingeschaltet. Der Zündschlüssel muss stecken und auf „Zündung“ oder „Entriegelung“ gedreht werden, so dass die Lenkung funktioniert und das Lenkradschloss nicht einrasten kann. Auch beim Zugfahrzeug muss das Warnblinklicht blinken, das Gespann darf mit maximal 50 km/h unterwegs sein.

5. Schleppen vom Profi

Bei einem schweren Unfall mit beträchtlichen Schäden muss ein Abschleppservice (ggf. ADAC) die Arbeit übernehmen. Schließlich kann zum Beispiel die Lenkung versagen. Bei folgenden Schäden muss ein Abschleppdienst beauftragt werden: Wenn Gefahr besteht, dass durch den Transport abfallende Fahrzeugteile den Verkehr gefährden können – oder, wenn Lenkung, Bremsen, Reifen/Felgen oder die Warnblinkanlage defekt sind.

6. Schleppen auf der Fernstraße

Man darf ein anderes Auto auf der Autobahn abschleppen, aber nur bis zur nächsten Ausfahrt. Generell gilt, dass die nächstgelegene Werkstatt angesteuert werden soll.

7. Führerschein beim Abschleppen

Wer das Zugfahrzeug steuert, muss natürlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Wer im abgeschleppten Wagen sitzt, braucht indes keinen Führerschein.

Fazit:

Abschleppen ist kein Hexenwerk, aber man muss geübt vorgehen und Risiken vermeiden. Daher empfiehlt es sich, ein Zeichen zu vereinbaren, dass der „Gezogene“ setzt, wenn etwas nicht stimmt – also zum Beispiel das Seil gerissen ist. Zweimal Lichthupe in kurzem Abstand ist ein gängiges und brauchbares Code-Signal.

Pannenhilfe
Abschleppstange
Abschleppstange
Warndreieck
In puncto Sicherheit ist jedes Detail wichtig

Verwandte Beiträge

  • Pannentipps für Autofahrer

    Was ist eigentlich kaputt und wo sind die persönlichen Grenzen? Unsere Autos sind komplex –…

  • Pannenhilfe - wenn das Auto Probleme macht

    Moderne Autos sind zuverlässig, wenn sie richtig gepflegt und gewartet werden. Unbedingt die Gefahrenstelle absichern…

  • Nur für Anhänger - sieben Tipps für die Fahrt mit dem Gespann

    Große SUV dürfen im Vergleich zu "normalen" PKW mehr ziehen 1. Was darf gezogen werden?…

Bildnachweise

    2 Kommentare zu “Richtig abschleppen”

    1. Klaus H. sagt:
      14. September 2021 um 13:55 Uhr

      Danke für den Artikel und den witzigen Vergleich gleich am Anfang 🙂

      Antworten
      1. Manfred Prescher sagt:
        15. September 2021 um 10:29 Uhr

        Herzlichen Dank, lieber Klaus H.,

        wir wollen in unserem Magazin informieren und unterhalten. Ein witziger Vergleich am Anfang, der ist dann schon richtig.

        liebe Grüße

        Antworten

    Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    AKTUELLE BEITRÄGE

    • Mecklenburgische Seenplatte: Sehenswürdigkeiten, Radtouren & Ausflugsziele

      Mecklenburgische Seenplatte: Sehenswürdigkeiten, Radtouren & Ausflugsziele

      Juni 8, 2026
    • Nordsee Strand-Urlaub: Die schönsten Strände und Orte am deutschen Festland

      Nordsee Strand-Urlaub: Die schönsten Strände und Orte am deutschen Festland

      Juni 4, 2026
    • Ausflugsziele in der Lüneburger Heide: Sehenswürdigkeiten & Natur

      Ausflugsziele in der Lüneburger Heide: Sehenswürdigkeiten & Natur

      Mai 28, 2026
    • Urlaub im Spreewald: Kahnfahrt, Paddeln & Radtour

      Urlaub im Spreewald: Kahnfahrt, Paddeln & Radtour

      Mai 6, 2026
    • Radwege am Bodensee: 4 besonders schöne Routen mit Tipps & Einkehr

      Radwege am Bodensee: 4 besonders schöne Routen mit Tipps & Einkehr

      April 30, 2026

    Anschrift

    Rameder Anhängerkupplung und Autoteile GmbH
    Am Eichberg Flauer 1
    07338 Leutenberg / OT Munschwitz
    Deutschland

    036734 35 487 phone
    036734 35 315 fax

    E-Mail: magazin@kupplung.de

    Rechtliches

    • Impressum
    • Haftungsausschluss
    • Datenschutz
    • Cookies

    Newsletter

    Jetzt unseren kostenlosen, monatlichen Newsletter abonnieren und immer die aktuellsten News lesen und beim nächsten Einkauf 10,- € sparen!

    ©2026 rameder. Magazin | WordPress Theme by Superb WordPress Themes
    Unsere Website nutzt Cookies, um bestimmte Bereiche/Funktionen bestmöglich für Sie darstellen zu können. Wenn Sie diese Website weiterhin besuchen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.