1. Bindung an ein Zugfahrzeug?
Früher war es in der Tat nur möglich, die 100-km/h-Zulassung ausschließlich für ein bestimmtes Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger zu beantragen. Aktuell ist aber auch die separate Zulassung des Anhängers möglich. Generell gilt: Alle Anhänger, die nach dem 1. Januar 1990 zugelassen wurden, sind geeignet für die 100-km/h-Zulassung. Bei älteren Modellen wird eventuell eine Vorführung beim Prüfingenieur nötig.
2. ABS muss sein
Man muss zwar kein Gespann mehr zulassen, aber das Zugfahrzeug ist schon wichtig: Um 100 km/h schnell fahren zu dürfen, muss das Auto auf jeden Fall über das Antiblockiersystem ABS verfügen.
3. Reifen müssen passen
Wer sein Gespann mit Tempo 100 bewegen will, braucht am Anhänger Reifen der Geschwindigkeitsklasse L. Diese sind für 120 km/h zugelassen.
4. Die Dämpfer-Pflicht
Von extrem leichten Anhängern mal abgesehen: Der Anhänger muss mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet sein.
5. Mit oder ohne Bremse
Verfügt der Leicht-Anhänger über keine eigene Bremsanlage und keine Schwingungsdämpfer, darf das zulässige Gesamtgewicht des beladenen Anhängers nur das 0,3-Fache Leergewicht des Autos betragen. Mit Bremse und Dämpfer sieht das Ganze anders aus. Der sogenannte X-Faktor ist aber auf jeden Fall deutlich höher als 0,3: Bei Wohnwagen liegt der X-Faktor dann bei 0,8. Wartet der Wohnwagen – wie durchaus üblich – mit Zugkugelkupplung und Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1) auf, liegt der Faktor bei 1,0. Bei anderen Anhängern verhält es sich ähnlich: Mit Bremse und Dämpfer beträgt der X-Faktor 1,1, mit Zugkugelkupplung und Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger 1,2.
6. Rechenbeispiel gefällig?
Ein aktueller BMW X5 wiegt 2.070 Kilogramm. Soll er einen Anhänger mit Eigenbremse, Schwingungsdämpfer, Zugkupplung und Stabilisierungseinrichtung ziehen, dann darf dieser beladen 2.070 Kilo mal 1,2 – also 2.484 Kilo wiegen. Ein 1.400 Kilo schwerer Golf VII darf einen 1.120 Kilogramm schweren Wohnwagen mit Bremse und Dämpfer, aber ohne Zugkugelkupplung und Stabilisierung. Die einfache X-Faktor-Berechnung dazu: 1.400 mal 0,8 ist 1.120.
7. Komplizierte Regelung – einfach erklärt
Der X-Faktor ist eine einfache Rechnung – im Prinzip. Wichtig ist aber, dass stets die Maximalbeladung zugrunde liegt. Bei unserem BMW also 2.484 Kilogramm. Fährt der X5 nun einen leeren Anhänger, der laut Eintrag in den Papieren 2.300 Kilo wiegt „spazieren“, dann darf das Gespann nur mit 80 km/h unterwegs sein. Denn der Anhänger würde im beladenen Zustand deutlich mehr wiegen als die 2.484 Kilogramm. Die Bezugsgröße ist der amtliche Zuladungswert. Übrigens: Auch Autos wiegen unterschiedlich – je nach Innenausstattung. Beim Golf VII reicht die Bandbreite von 1.205 bis 1.615 Kilogramm. Es kann daher nützlich sein, sich das höhere, durch Zusatzausstattung erzielte Gewicht auch von einem Prüfingenieur des TÜVs oder DEKRA eintragen zu lassen.
Fazit:
Schwer ist die Anmeldung eines Tempo-100-Anhängers nicht. Man sollte einfach nur auf die Ausstattung und den X-Faktor achten.
Trotz 100 km/h Zulassung bekomme ich einen Busageld Bescheid Wohnmobil plus Anhänger mit 87 km/h auf Autobahb Mit freundlichen Grüßen
Herbert Graaf
Hallo Herr Graaf, da würde uns die Begründung der Behörde interessieren. Herzliche Grüße